Aktenzeichen: 61 IN 13/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH in Liquidation, vertreten durch den Liquidator Herrn Dieter D. Gauff, mit Sitz Am Houiller Platz 4 in 61381 Friedrichsdorf, hat das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe eine klare Entscheidung getroffen.
Am 11. April 2025 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung abgewiesen. Dies bedeutet, dass die noch vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, sodass eine förmliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht stattfinden kann.
Für die Gläubiger der Gauff Solutions Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. bedeutet diese Entscheidung, dass sie ihre Ansprüche auf absehbare Zeit nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens realisieren können. Auch für die Gesellschaft selbst markiert die Abweisung des Antrags einen weiteren Schritt auf dem Weg zur endgültigen rechtlichen Auflösung.
Ausgestellt vom Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe am 11. April 2025.