Aktenzeichen: 421 IN 497/25
Amtsgericht Chemnitz, 24. April 2025
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Chemnitzer Dichtexperten UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Chemnitz am 24. April 2025 um 14:20 Uhr wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Die Gesellschaft, mit Sitz in der Blankenauer Straße 61, 09113 Chemnitz, eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 35686 und vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Jan Gerd Haase, unterliegt ab sofort einer vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Markus M. Merbecks aus Chemnitz bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und den Status der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu klären.
Wesentliche Anordnungen:
-
Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Chemnitzer Dichtexperten UG über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). -
Zahlungsstopp für Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten – es sei denn, dieser erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zu einer Zahlung an die Schuldnerin. -
Sicherung der Insolvenzmasse:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält umfassende Kontroll- und Einziehungsrechte, um das Vermögen der Gesellschaft zu bewahren.
Einsicht und Rechtsmittel:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder spätestens zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder als qualifiziert signiertes elektronisches Dokument übermittelt werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Ausblick:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung tritt die Chemnitzer Dichtexperten UG in eine kritische Prüfphase ein. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob genügend Masse für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist und ob eine mögliche Fortführungsperspektive bestehen kann.
Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht, 24. April 2025