Aktenzeichen: 67g IN 121/25
Amtsgericht Hamburg, 24. April 2025
Im Verfahren über das Vermögen der Pande Karki UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Wandsbeker Chaussee 272, 22089 Hamburg, wurde am 24. April 2025 um 12:34 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162446 eingetragen und wird von Geschäftsführer Rajendra Prasad Pande vertreten.
Der Geschäftszweig des Unternehmens ist der Betrieb eines Restaurants mit asiatischer Küche.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel aus Hamburg bestellt.
Die wichtigsten Anordnungen:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Einziehungsbefugnis:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Zwangsvollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – auch einstweilige Verfügungen oder Arrestvollziehungen – gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung:
Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Verfügungen über das Vermögen der Pande Karki UG erfolgen. Die Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern, um entweder eine ordnungsgemäße Abwicklung oder einen Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen.
In den nächsten Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und dem Gericht Bericht erstatten, auf dessen Grundlage über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Amtsgericht Hamburg, 24. April 2025