Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Pande Karki UG (haftungsbeschränkt) angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 121/25
Amtsgericht Hamburg, 24. April 2025

Im Verfahren über das Vermögen der Pande Karki UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Wandsbeker Chaussee 272, 22089 Hamburg, wurde am 24. April 2025 um 12:34 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 162446 eingetragen und wird von Geschäftsführer Rajendra Prasad Pande vertreten.
Der Geschäftszweig des Unternehmens ist der Betrieb eines Restaurants mit asiatischer Küche.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel aus Hamburg bestellt.

Die wichtigsten Anordnungen:

  • Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Einziehungsbefugnis:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Zahlungen sind nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Zwangsvollstreckungsverbot:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – auch einstweilige Verfügungen oder Arrestvollziehungen – gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung:

Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Verfügungen über das Vermögen der Pande Karki UG erfolgen. Die Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern, um entweder eine ordnungsgemäße Abwicklung oder einen Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen.

In den nächsten Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin prüfen und dem Gericht Bericht erstatten, auf dessen Grundlage über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Amtsgericht Hamburg, 24. April 2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

H1 Flexible Top Select 2024: Stabiles Wachstum trotz hoher Kosten – Flexibel, aber kostenintensiv

Next Post

PSV WACHSTUM ESG 2024: Nachhaltige Strategie mit Wachstumspotenzial, aber unter Druck durch Marktvolatilität