Aktenzeichen: 501 IN 46/25
Amtsgericht Düsseldorf, 25. April 2025
Über das Vermögen der Norden Transporte und Logistik GmbH, mit Sitz an der Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, wurde am 25. April 2025 um 11:32 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107787 eingetragen und wird von Geschäftsführerin Aybala Yildiz vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus Düsseldorf bestellt. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über die Vermögenswerte der Gesellschaft.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen nicht mehr direkt an die Schuldnerin zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Einziehungsbefugnis:
Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
Neue und bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Maßnahme:
Mit diesen umfassenden Maßnahmen wird das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft gesichert, um die Gläubigerinteressen zu wahren und eine ordnungsgemäße Abwicklung oder Sanierung vorzubereiten. Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, den wirtschaftlichen Zustand der Gesellschaft genau zu prüfen und eine Entscheidungsgrundlage für die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Amtsgericht Düsseldorf, 25. April 2025