Aktenzeichen: 3603 IN 1999/25
Amtsgericht Charlottenburg, 25. April 2025
Über das Vermögen der Paladi – die Steglitzer Gaststätten UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Düppelstraße 32, 12163 Berlin, wurde am 25. April 2025 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 242013 und vertreten durch die Geschäftsführerin Adelheid Kempf, betreibt den Geschäftszweig der Gastronomie.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Heinrich Klenk aus Berlin.
Kernelemente des Beschlusses:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). -
Zwangsvollstreckungsverbot:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen; bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). -
Sicherung der Insolvenzmasse:
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Gläubiger auf Einzelvermögen zugreifen, bevor eine ordnungsgemäße Insolvenzverteilung möglich ist.
Hinweis zur Veröffentlichung:
Die Veröffentlichung dieser Entscheidung im elektronischen Informationssystem bleibt mindestens für die Dauer der Sicherungsmaßnahmen gespeichert. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Abschluss oder Aufhebung des Verfahrens (§ 3 InsOBekV).
Rechtsmittel:
Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Verkündung, der Zustellung oder – falls über das Internet veröffentlicht – zwei Tage nach der Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzureichen.
Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden, muss jedoch den strengen Anforderungen an die qualifizierte Signatur und die sicheren Übermittlungswege entsprechen. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig.
Ausblick:
Die Paladi UG steht mit dieser Maßnahme unter strenger gerichtlicher Kontrolle. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und das Insolvenzgericht über die Erfolgsaussichten eines möglichen Hauptverfahrens informieren.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht, 25. April 2025