Aktenzeichen: 109 IN 26/25
Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach, 25. April 2025
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Maler MALS GmbH, ansässig Am Erzweg 10, 66839 Schmelz, hat das Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach am 25. April 2025 um 10:41 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110374 eingetragen und wird von Günter Aloys Gerold als Geschäftsführer vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Hainz aus Heusweiler bestellt. Ihm obliegt nun die Sicherung und Verwaltung des gesamten Vermögens der Schuldnerin.
Kernelemente des Beschlusses:
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Allgemeines Verfügungsverbot:
Die Maler MALS GmbH darf ab sofort nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen. Alle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sind auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Einziehungsrecht:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen. -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Die Schuldner der Maler MALS GmbH werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Bedeutung:
Durch diese umfassenden Maßnahmen wird das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft gesichert, um entweder eine mögliche Fortführung vorzubereiten oder eine geordnete Verfahrensabwicklung zu gewährleisten. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und unkontrollierte Vermögensverluste zu verhindern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Maler MALS GmbH genau prüfen und dem Gericht berichten, auf dessen Grundlage über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.
Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach, 25. April 2025