Aktenzeichen: 500 IN 76/25
Amtsgericht Krefeld, 17. April 2025
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SalesPower GmbH, ansässig am Industriering Ost 66, 47906 Kempen, wurde am 17. April 2025 um 11:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16025 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Sergej Dubowik vertreten, wohnhaft in Essen.
Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Konzeption, Implementierung und den Betrieb von Onlineshops sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus Krefeld bestellt.
Wesentliche Anordnungen des Gerichts:
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Verfügungsbeschränkung:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). -
Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). -
Einziehungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der SalesPower GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. -
Zwangsvollstreckungsverbot:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung:
Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Vermögen der SalesPower GmbH geschützt bleibt und die Interessen aller Gläubiger gewahrt werden. Ziel ist es, entweder eine Sanierung vorzubereiten oder die Insolvenzmasse für eine geordnete Abwicklung zu sichern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen und dem Gericht Bericht erstatten, damit über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden kann.
Amtsgericht Krefeld, 17. April 2025