Aktenzeichen: 536 IN 522/25
Dresden, 22. April 2025 – Im Verfahren über das Vermögen der ELBESTAHL Stahl- und Metallhandel GmbH hat das Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht entscheidende Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse ergriffen. Das Unternehmen, mit Sitz in der Lohrmannstraße 20, 01237 Dresden, wurde im Handelsregister unter HRB 16045 geführt und ist unter der Leitung von Geschäftsführer Andreas Karger tätig.
Auf Antrag der Schuldnerin oder eines Gläubigers – dies geht aus dem Beschluss nicht hervor – wurde am 22. April 2025 um 10:10 Uhr der erfahrene Insolvenzrechtler Nicolas Rebel (White & Case, Königstraße 17, 01097 Dresden) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Rebel ist befugt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen, um die noch vorhandenen finanziellen Mittel zu sichern und im Interesse der Gläubiger geordnet zu verwalten.
Gleichzeitig wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Das bedeutet: Verfügungen der ELBESTAHL GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder unkontrolliert veräußert werden. Auch Drittschuldner dürfen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich eine Zahlung an die Schuldnerin.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Substanz der ELBESTAHL GmbH zu sichern, die Zahlungsfähigkeit zu analysieren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens zu schaffen.
Die ELBESTAHL GmbH war im Bereich des Stahl- und Metallhandels tätig – eine Branche, die besonders sensibel auf globale Marktschwankungen und steigende Energiekosten reagiert. Ob eine Sanierung oder geordnete Abwicklung bevorsteht, wird sich im weiteren Verfahrensverlauf zeigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung (www.insolvenzbekanntmachungen.de), je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Zuständig ist das Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden. Auch die elektronische Einreichung ist möglich, allerdings nur unter Einhaltung der strengen Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie unter:
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, ob es für die ELBESTAHL GmbH einen Weg aus der Krise gibt oder ob die endgültige Abwicklung unausweichlich ist.