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XXL-Netz GmbH & Co. KG: Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 62/25

Siegen, 22. April 2025 – Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der XXL-Netz GmbH & Co. KG, ansässig in der Koblenzer Straße 41, 57482 Wenden, hat das Amtsgericht Siegen weitreichende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens beschlossen. Die im Handelsregister unter HRA 9566 eingetragene Kommanditgesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die XXL-Netz Verwaltungs GmbH (HRB 12262), vertreten. Deren Geschäftsführer, Herr Ömer Yildiz, ist in Den Haag, Niederlande, ansässig.

Um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen, wurde am 22. April 2025 um 08:23 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Die Anordnung umfasst zentrale Sicherungsmaßnahmen:

  • Verfügungen der XXL-Netz GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit Zahlungspflichten gegenüber der Gesellschaft – dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Zahlungen an die Gesellschaft selbst sind ohne Zustimmung unwirksam (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungen sowie Arreste oder einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt – soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die XXL-Netz GmbH & Co. KG war vermutlich im Bereich der digitalen Infrastruktur oder des Netzbetriebs tätig – genaue Angaben zum Geschäftszweig liegen dem Beschluss jedoch nicht bei. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung soll die verbliebene wirtschaftliche Substanz des Unternehmens für die Gläubiger gesichert werden.

Ausblick:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung oder eine Abwicklung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeitende der Gesellschaft beginnt damit eine Phase der Ungewissheit, aber auch der Hoffnung auf eine mögliche Fortführung.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Siegen bereit. Weitere Informationen zur Insolvenzentwicklung werden – wie gesetzlich vorgesehen – auf www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

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