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AB Beteiligungs und Verwaltungs GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 14/25

Baden-Baden, 26. März 2025 – Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Baden-Baden hat im Verfahren über das Vermögen der AB Beteiligungs und Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Waiblingen (Erbachhof 18/1), den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Balabanov und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 770117, sah sich gezwungen, am 27. Januar 2025 einen Insolvenzantrag über das eigene Vermögen zu stellen.

Nach eingehender Prüfung wurde nun entschieden, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 26 Abs. 1 InsO). In Folge dieser Entscheidung wurden auch die zuvor am 27.01.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Damit endet das Verfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters, ohne Gläubigerversammlung und ohne Quotenverteilung. Für Gläubiger der GmbH ist das eine besonders bittere Nachricht: Sie können ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht mehr geltend machen und müssen mit dem vollständigen Forderungsausfall rechnen.

Diese Abweisung markiert das formale Ende der Gesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die AB Beteiligungs und Verwaltungs GmbH in naher Zukunft auch aus dem Handelsregister gelöscht wird.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung (z. B. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de) – maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

Die Beschwerde ist bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Baden-Baden – Insolvenzgericht
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

Die Einreichung kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erfolgen. Alternativ ist die elektronische Übermittlung über ein sicheres Übermittlungsverfahren möglich, eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Weitere Informationen dazu bietet das Justizportal unter: www.ejustice-bw.de.

Fazit:
Mit der Abweisung des Antrags mangels Masse ist der letzte Versuch einer geordneten Abwicklung der AB Beteiligungs und Verwaltungs GmbH gescheitert. Für Gläubiger bleibt nun nur der Weg über zivilrechtliche Klagen – mit äußerst geringen Erfolgsaussichten. Ein stiller und endgültiger Abgang eines Unternehmens ohne verwertbare Substanz.

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