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CSC European Defense Business Management GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 613 IN 166/25

Aschaffenburg, 22. April 2025 – In einem weiteren Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlich angeschlagenen CSC European Defense Business Management GmbH, mit Sitz in der Rothengrund 22, 63776 Mömbris, hat das Amtsgericht Aschaffenburg um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführerin Corinna Frieser, ist im Handelsregister unter HRB 13006 eingetragen.

Die Gesellschaft, die im Bereich Managementdienstleistungen für den europäischen Verteidigungssektor tätig ist, sah sich offenbar gezwungen, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen zu stellen. Die rechtliche Begleitung erfolgt durch die Kanzlei BBL Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin, unter dem Aktenzeichen 1162/25mc/vse.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Kaiser, Stadelmannstraße 25, 63739 Aschaffenburg, bestellt. Er ist fortan befugt, Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse zu treffen und die finanzielle Lage des Unternehmens zu überprüfen. Insbesondere ist er ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Außenstände entgegenzunehmen und zu verwalten.

Zugleich wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO): Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme umfasst auch das Einziehen offener Forderungen, um eine unkontrollierte Vermögensverlagerung zu verhindern.

Mit dieser Entscheidung werden zentrale Befugnisse der Unternehmensführung eingeschränkt und in weiten Teilen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen – ein klares Zeichen für die prekäre wirtschaftliche Lage der GmbH. Ob das Unternehmen eine Chance auf Sanierung hat oder abgewickelt werden muss, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das:

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstraße 3
63739 Aschaffenburg

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen und vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Auch die elektronische Einreichung ist möglich, sofern die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfüllt sind. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Übermittlung finden sich auf der Seite: www.justiz.de.

Der Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Die nächsten Schritte im Verfahren werden klären, ob eine wirtschaftliche Fortführung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht denkbar ist – oder ob der Weg in die vollständige Abwicklung führt.

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