Aktenzeichen: 59 IE 1/25
Halle (Saale), 17. April 2025 – Die BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH, mit Sitz in der Aluminiumallee 1, 06493 Harzgerode, sieht sich mit gravierenden wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens wurde am 17. April 2025 um 16:00 Uhr durch das zuständige Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 23166 eingetragene Gesellschaft wird von vier Geschäftsführern vertreten: Chao Chen, Yu Zhu, Mathias Meinen und Xueling Han. Als zentrale Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe im Automobilzulieferbereich steht BOHAI TRIMET in enger Verbindung mit einer Reihe operativer Tochtergesellschaften – und war bislang Teil einer international verzweigten Unternehmensstruktur.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann von der renommierten Kanzlei Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), bestellt. Er übernimmt mit sofortiger Wirkung die Verantwortung, das schuldnerische Vermögen zu sichern und eine geordnete Verfahrensstruktur aufzubauen. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu überwachen, die wirtschaftliche Lage zu bewerten und sicherzustellen, dass keine weiteren Verfügungen ohne seine Zustimmung erfolgen.
Denn gemäß Beschluss dürfen Verfügungen der BOHAI TRIMET Automotive Holding GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Auch Zahlungen durch Schuldner der Antragstellerin dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen, sofern keine anderslautende Genehmigung erteilt wird (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die vorläufige Verwaltung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Klärung, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – und ob gegebenenfalls Restrukturierungspotenzial besteht. Die Entscheidung hat nicht nur Einfluss auf das Unternehmen selbst, sondern auch auf zahlreiche Kunden, Lieferanten und Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe.
Rechtsmittelbelehrung:
Die sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss kann durch die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eingereicht werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de), beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung.
Auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, sofern sie die internationale Unzuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 rügen möchten. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären, muss aber rechtzeitig beim Amtsgericht Halle (Saale) eingehen.
Sie muss unterzeichnet, klar bezeichnet und idealerweise begründet werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme durch Beteiligte aus. Das Verfahren BOHAI TRIMET markiert einen weiteren prominenten Fall in der deutschen Industrie, bei dem sich nun zeigen wird, ob geordnete Sanierungsmaßnahmen realisierbar sind – oder ein endgültiger Rückzug vom Markt droht.