Aktenzeichen: 60 IN 34/25
Friedberg (Hessen), 22. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immopower GmbH, mit Sitz in der Burggasse 10, 61197 Florstadt, hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) entscheidende Maßnahmen getroffen, um das noch vorhandene Unternehmensvermögen zu schützen. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 9255 eingetragen, wird vertreten durch Geschäftsführer Patrick Wolf aus Bad Nauheim.
Am 22. April 2025 um 13:09 Uhr ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens unter rechtliche Aufsicht zu stellen und unkontrollierte Vermögensverfügungen zu unterbinden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, bestellt. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Lage der Immopower GmbH zu prüfen, offene Forderungen einzuziehen und die Geschäftsleitung in ihren Handlungen zu kontrollieren.
Gemäß Beschluss dürfen Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 InsO). Schuldner der Gesellschaft wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten, um ihre Verpflichtungen rechtswirksam zu erfüllen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält damit umfassende Befugnisse, um die Insolvenzmasse zu sichern, Schecks und eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie ein Sonderkonto für die spätere Verwaltung im Hauptverfahren einzurichten. Die Maßnahme schützt Gläubigerinteressen und stellt sicher, dass keine weiteren wirtschaftlichen Schäden entstehen, bevor eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.
Die Immopower GmbH, die nach vorliegenden Informationen im Immobiliensektor tätig war, reiht sich damit in die wachsende Zahl mittelständischer Unternehmen ein, die angesichts steigender Kosten, wachsender Regulierung und Finanzierungshürden unter wirtschaftlichen Druck geraten sind.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die Antragstellerin – und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubiger – sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.
Zuständig für die Einlegung ist das:
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Homburger Straße 18
61169 Friedberg (Hessen)
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Sie muss klar bezeichnen, gegen welchen Beschluss sich die Beschwerde richtet, und ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) eingehalten werden. Eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. In den kommenden Wochen entscheidet sich, ob für die Immopower GmbH ein Weg zur Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht möglich ist – oder ob die Abwicklung unausweichlich ist.