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Holzmann Bau GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht setzt Schutzmaßnahmen in Kraft

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 174/25

Bielefeld, 22. April 2025 – Im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Holzmann Bau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Stadtholzstraße 72, 32049 Herford, hat das Amtsgericht Bielefeld um 15:25 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 9396 eingetragene Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Holzmann Verwaltungs GmbH (HRB 16024), vertreten.

Mit der Anordnung geht das Verfahren in eine kritische Phase über, in der vor allem eines im Mittelpunkt steht: die Sicherung des verbliebenen Unternehmensvermögens und der Schutz der Gläubigerinteressen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der renommierte Insolvenzrechtsexperte Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, bestellt. Ihm obliegt es nun, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft zu prüfen und zu bewerten, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann – oder andere Maßnahmen zu ergreifen sind.

Folgende Sicherungsmaßnahmen wurden vom Gericht angeordnet:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  • Zwangsvollstreckungen sowie die Vollziehung eines Arrests oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Maßnahmen haben zum Ziel, den Status quo zu bewahren und eine systematische Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Holzmann Bau GmbH & Co. KG zu ermöglichen, ohne dass Vermögenswerte entzogen oder Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden.

Ausblick:
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Bauunternehmen in Teilen oder als Ganzes fortgeführt werden kann – oder ob es zu einer Abwicklung kommt. In der Baubranche führen Zahlungsengpässe oft rasch zu weitreichenden Konsequenzen, insbesondere bei laufenden Projekten.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bielefeld bereit. Informationen zur weiteren Entwicklung des Verfahrens werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

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