Aktenzeichen: 218 IN 726/25
Chemnitz, 15. April 2025 – Das Amtsgericht Chemnitz hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MB Holding GmbH mit Sitz in der Dobenaustraße 83, 08523 Plauen, eine wichtige Entscheidung getroffen: Zur Sicherung des Unternehmensvermögens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 35460 eingetragene Gesellschaft wird von Geschäftsführer Manuel Bendig vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Andreas Hiecke bestellt.
Kontakt:
Andreas Hiecke
Rädelstraße 13
08523 Plauen
Telefon: 03741 296737 0
Telefax: 03741 296737 9
Zweck und Ziel der Maßnahme
Mit dieser Maßnahme soll das vorhandene Vermögen der MB Holding GmbH gesichert und vor einer möglichen Vermögensverschiebung geschützt werden, bis das Insolvenzgericht endgültig über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu verschaffen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.
Einsicht und weitere Schritte
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz eingesehen werden.
Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 218 IN 726/25 geführt.
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögenslage der MB Holding GmbH prüfen und das Gericht über seine Erkenntnisse informieren. Erst danach erfolgt eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Fazit
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Gläubigerinteressen erfolgt.
Für alle Geschäftspartner, Gläubiger und Kunden der MB Holding GmbH gilt ab sofort, dass wesentliche Entscheidungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen nur noch unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.