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Heizungsbauer in finanzieller Schieflage: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Melzl Heizungsbau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 188/25

Am 15. April 2025 hat das Amtsgericht Regensburg im laufenden Insolvenzantragsverfahren gegen die Melzl Heizungsbau GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen: Zur Sicherung des Unternehmensvermögens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Regensburger Straße 137, 93080 Pentling, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 3010 eingetragen und wird von Geschäftsführer Stefan Melzl geleitet.

Die gerichtliche Anordnung erfolgt gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO und zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Regensburger Rechtsanwalt Michael Ertl eingesetzt. Seine Kanzlei befindet sich in der D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg und ist unter der Telefonnummer +49 (941) 467187-30 sowie per E-Mail unter Michael.Ertl@karg-kollegen.de erreichbar.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist die Verfügungsmacht der Schuldnerin erheblich eingeschränkt. Künftige Entscheidungen über das Vermögen – insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen – bedürfen nun der ausdrücklichen Zustimmung des Insolvenzverwalters. Damit wird verhindert, dass durch eigenmächtige Handlungen der Geschäftsführung Vermögenswerte verlorengehen oder der Gläubigerpool benachteiligt wird.

Die Melzl Heizungsbau GmbH, die über Jahrzehnte hinweg als regional verwurzelter Anbieter für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik in Erscheinung trat, sieht sich damit an einem kritischen Punkt ihrer Unternehmensgeschichte. Ob eine Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss, bleibt nun Aufgabe der weiteren Prüfung und der vorläufigen Verwaltung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, einzureichen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das früheste der folgenden Ereignisse: die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei einem Amtsgericht erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Die Einreichung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen, sofern die gesetzlichen Anforderungen – insbesondere hinsichtlich Signatur und Übermittlungsweg – eingehalten werden.

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob sich für das traditionsreiche Unternehmen ein wirtschaftlicher Neuanfang abzeichnet – oder das Ende einer Ära eingeläutet wird.

Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15. April 2025

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