Aktenzeichen: 6 IN 829/24
Ludwigsburg, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Ludwigsburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Fahrion Produktionssysteme Verwaltungs GmbH, Remsstraße 11, 70806 Kornwestheim, eine endgültige Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 200965 eingetragene Gesellschaft wurde vertreten durch die Geschäftsführer Eric Jürgen Fahrion und Jens Thorsten Fahrion.
Hintergrund der Entscheidung
Die Fahrion Produktionssysteme Verwaltungs GmbH hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.
Im Zuge der gerichtlichen Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass das Vermögen der Gesellschaft nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
In diesem Fall sieht § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) zwingend die Abweisung des Insolvenzantrags vor.
Auswirkungen auf Gläubiger
Für die Gläubiger der Gesellschaft hat dieser Beschluss gravierende Folgen:
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Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet.
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Forderungen können nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.
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Die Gläubiger sind auf den Weg der Einzelzwangsvollstreckung angewiesen – vorausgesetzt, es ist noch pfändbares Vermögen vorhanden.
In den meisten Fällen führt eine Abweisung mangels Masse jedoch zu einem nahezu vollständigen Forderungsausfall.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigsburg eingesehen werden.
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin oder ein Gläubiger innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim:
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einlegen.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle abzugeben.
Fazit
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren gegen die Fahrion Produktionssysteme Verwaltungs GmbH unter dem Aktenzeichen 6 IN 829/24 vorerst beendet.
Für die Gesellschaft bedeutet dies praktisch das wirtschaftliche Ende. Eine Löschung im Handelsregister ist in der Regel der nächste Schritt, sofern keine neuen Vermögenswerte auftauchen.
Für Gläubiger stellt dieser Ausgang eine äußerst schwierige Situation dar — ihre Chancen auf Rückzahlung ihrer Forderungen sind minimal.