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Sicherung statt Stillstand: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Secure Servicemanagement GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 222/25 S-82-

Am 15. April 2025, um exakt 18:51 Uhr, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main einen bedeutsamen Schritt in einem laufenden Insolvenzantragsverfahren vollzogen: Über das Vermögen der Secure Servicemanagement GmbH, mit Sitz in der Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 122360 geführte Gesellschaft wird durch ihre beiden Geschäftsführer Bashir Ahmad Ghani Zada und Navroop Paul Singh vertreten.

Mit dem Beschluss ist nun klar: Die Verfügungsgewalt der Schuldnerin über ihr Vermögen ist erheblich eingeschränkt. Verfügungen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam – ein rechtlicher Mechanismus, der vor allem dem Gläubigerschutz dient und dem Ziel folgt, etwaige Vermögensverschiebungen zu unterbinden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Arno Wolf aus Bad Homburg v. d. Höhe bestellt. Mit seiner Kanzlei, ansässig in der Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, übernimmt er ab sofort die Verantwortung, den finanziellen Zustand des Unternehmens zu prüfen, Gläubigerinteressen zu sichern und gegebenenfalls erste Maßnahmen zur Sanierung oder geordneten Abwicklung einzuleiten. Die Kanzlei Wolf & Collegen ist erreichbar unter Telefon 06172 / 17 928 0, Fax 06172 / 17 928 99 sowie per E-Mail an wolf@wolf-collegen.de. Weitere Informationen bietet auch die Website der Kanzlei unter www.wolf-collegen.de.

Für die Secure Servicemanagement GmbH, deren Geschäftsfeld sich im Bereich des Dienstleistungs- und Sicherheitsmanagements bewegt, markiert diese gerichtliche Entscheidung einen kritischen Wendepunkt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt offen – sowohl eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplans als auch eine mögliche Abwicklung stehen derzeit im Raum.

In den kommenden Tagen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft durchleuchten, um eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu schaffen. Dabei sind nicht nur die Interessen der Gläubiger, sondern auch die Arbeitsplätze und vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens Gegenstand sorgfältiger Prüfung.

Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15. April 2025

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