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Fotobranche im Fokus: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 222/25

Ein weiterer Traditionsbetrieb gerät ins Straucheln: Am 15. April 2025 um 14:48 Uhr hat das Amtsgericht Bielefeld im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Wilhelmstraße 8, 33602 Bielefeld, ist im Handelsregister unter HRB 36261 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Andreas Funke vertreten.

Die Entscheidung des Gerichts erfolgte auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) und stellt eine tiefgreifende Zäsur für das Fotodienstleistungsunternehmen dar. Mit sofortiger Wirkung darf die Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Diese Maßnahme dient der Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte und dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Bielefelder Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann bestellt, dessen Kanzlei sich in der Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld befindet. Er übernimmt fortan die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten und wird prüfen, ob Sanierungsmöglichkeiten bestehen oder ob das Unternehmen geordnet abgewickelt werden muss.

Zusätzlich wurde den Drittschuldnern – also jenen, die noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der TOP FOTO GmbH haben – untersagt, Leistungen direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Künftig sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Rechtsanwalt Rudel-Heimann ist zugleich ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, um eine geordnete Verwaltung der liquiden Mittel sicherzustellen.

Außerdem wurde verfügt, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, darunter auch die Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, vorerst ausgesetzt werden – ein deutlicher Schutzmechanismus, der dem Unternehmen die Möglichkeit geben soll, in einem gesicherten Umfeld seine wirtschaftliche Lage zu klären.

Für die TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH, die in Bielefeld und darüber hinaus für professionelle Fotografie- und Bildbearbeitungsdienste bekannt war, beginnt damit eine entscheidende Phase. Ob die Insolvenz noch abgewendet werden kann, hängt nun maßgeblich von den Ergebnissen der vorläufigen Verwaltung ab.

Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht
Beschluss vom 15. April 2025

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