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Kein Geld für das Verfahren: Insolvenzverfahren gegen ASI Aviation Sales International GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 607/24

Im Insolvenzverfahren gegen die ASI Aviation Sales International GmbH, mit Sitz am Flugplatz 2, 91413 Neustadt, hat das Amtsgericht Fürth am 09. April 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der Nummer HRB 18629 und vertreten durch Geschäftsführer Kelly Liam John, war im internationalen Handel und Management von Luftfahrzeugen tätig – ein hochspezialisiertes Segment der Luftfahrtbranche. Doch die wirtschaftliche Realität hinter den Kulissen lässt offenbar keinen Spielraum mehr für ein gerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung.

Die Abweisung wegen fehlender Masse bedeutet: Es sind nicht einmal mehr ausreichende Mittel vorhanden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst zu decken – ein dramatischer Tiefpunkt für jedes Unternehmen. Damit entfällt die Möglichkeit einer gerichtlichen Gläubigerbefriedigung durch Verwertung des Unternehmensvermögens, und das Verfahren wird nicht eröffnet.

Was für Gläubiger einen herben Rückschlag darstellt, bedeutet für das Unternehmen in der Regel das faktische Ende seiner Geschäftstätigkeit. Auch mögliche Sanierungsoptionen im Rahmen eines Insolvenzplans können in diesem Stadium nicht mehr verfolgt werden, es sei denn, externe Investoren treten überraschend auf den Plan – was bei einer Masseunzulänglichkeit allerdings selten ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Fürth, Hallstraße 1, 90762 Fürth. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Auch die Einreichung auf elektronischem Wege ist unter den gesetzlichen Vorgaben möglich, etwa über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Insgesamt zeigt dieser Fall die bittere Realität vieler Unternehmen im Insolvenzverfahren: Nicht immer reicht das Vermögen aus, um überhaupt einen gerichtlichen Sanierungsversuch in Gang zu setzen. Für die ASI Aviation Sales International GmbH dürfte dies das endgültige Aus bedeuten.

Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht
Beschluss vom 09. April 2025

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