Aktenzeichen: 3604 IN 3633/25
Am 05. Juni 2025 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – eine weitreichende Sicherungsmaßnahme im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens gegen die Navi Gastronomie & Lifestyle GmbH, mit Sitz in der Graefestraße 83, 10967 Berlin, getroffen.
Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Ritesh Taurani und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 259335 eingetragen.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Insolvenzmasse bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt. Seine Aufgabe besteht in der Überwachung der Schuldnerin und der Sicherung ihres Vermögens. Dabei ist er nicht als allgemeiner Vertreter der Gesellschaft tätig, sondern agiert mit gezielter Beschränkung auf den Schutz und Erhalt der Insolvenzmasse.
Im Zuge der Anordnung gelten folgende wesentliche Regelungen:
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest und einstweiligen Verfügungen – sind untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
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Verfügungen über Vermögensgegenstände dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies gilt auch für die Einziehung offener Forderungen.
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Die Schuldnerin verliert vorläufig die Verfügungshoheit über ihre Bankkonten und Außenstände. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der ermächtigt ist, eingehende Gelder entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und hierfür Sonderkonten einzurichten.
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Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt. Diese dürfen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
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Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin zu prüfen, Nachforschungen durchzuführen und Einsicht in Bücher und Papiere zu nehmen.
Diese Maßnahmen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass das Insolvenzgericht den Schutz der Gläubigerinteressen sicherstellen will, noch bevor ein endgültiger Beschluss über die Verfahrenseröffnung fällt. Es wird nun zu prüfen sein, ob die wirtschaftlichen Mittel der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken und ob eine Sanierung oder Abwicklung erfolgen muss.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das früheste der drei Ereignisse: Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung über www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist zulässig, aber nicht erforderlich. Elektronische Rechtsbehelfe müssen über gesicherte Übermittlungswege oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Mit dieser Maßnahme wird der Weg für eine geordnete Prüfung und mögliche Sanierung der Navi Gastronomie & Lifestyle GmbH bereitet – oder gegebenenfalls deren geordnete Abwicklung, sollte eine Sanierung wirtschaftlich nicht tragfähig sein.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 05.06.2025