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Insolvenzantrag gegen 3L Immobilien Bad Salzuflen GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 82 IN 45/24
Amtsgericht Münster – Beschluss vom 04. Juni 2025

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 3L Immobilien Bad Salzuflen GmbH, zuletzt ansässig in der Wettringer Straße 15, 48629 Metelen (vormals: Goldstraße 66, 48147 Münster), hat das Amtsgericht Münster den Insolvenzantrag einer Gläubigerin abgewiesen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 17939 eingetragen und wurde gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Michael Roß, wohnhaft in Telgte.

Der Antrag der Gläubigerin datiert vom 06. Februar 2024 und ging am 12. Juni 2024 bei Gericht ein. Nach eingehender Prüfung wurde er mit Beschluss vom 04. Juni 2025 mit der Begründung „mangels Masse“ abgewiesen.

Bedeutung des Beschlusses:

Die Abweisung mangels Masse gemäß § 26 InsO bedeutet, dass nicht genügend verwertbares Vermögen bei der Gesellschaft vorhanden ist, um selbst die Kosten des Insolvenzverfahrens – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters und die gerichtlichen Gebühren – zu decken.

Daher konnte das Verfahren nicht eröffnet werden. Für Gläubiger bedeutet dies, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und kein gerichtliches Verfahren zur Forderungsanmeldung stattfindet. Forderungen können nur noch auf dem Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt werden – sofern überhaupt noch Vermögenswerte auffindbar sind.

Mit diesem Beschluss endet das Verfahren ohne Eröffnung – ein deutliches Zeichen für die wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit der 3L Immobilien Bad Salzuflen GmbH. Eine Liquidation außerhalb des Insolvenzrechts ist nun wahrscheinlich, sofern nicht noch ein Dritter für die Verfahrenskosten eintritt.

Amtsgericht Münster – Insolvenzgericht
Beschluss vom 04. Juni 2025

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