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Insolvenzantrag der Gustav Boss Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 60/25
Amtsgericht Hechingen – Beschluss vom 05.06.2025

Im Verfahren über den Eigenantrag der Gustav Boss Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, mit Sitz in der Thanheimer Straße 12, 72461 Albstadt, hat das Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht – den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 400817 eingetragen und wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Ralf Klaffschenkel. Die rechtliche Vertretung im Verfahren lag bei den Rechtsanwälten Tritschler Maier Mager.

Hintergrund der Entscheidung:

Der Beschluss bedeutet, dass nicht ausreichend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – also insbesondere die Gerichts- und Verwalterkosten. In solchen Fällen ist das Gericht gesetzlich verpflichtet, den Antrag abzulehnen, sofern keine Drittsicherheit oder Kostendeckungszusage vorliegt (§ 26 InsO).

Somit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, keine Gläubigerliste erstellt und kein Insolvenzverwalter bestellt. Für Gläubiger bedeutet dies in der Praxis, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geordneten Verfahrens geltend gemacht werden können.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzureichen:

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Insolvenzportal (www.insolvenzbekanntmachungen.de), je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, aber zulässig.

Wichtig für Berufsträger und Institutionen:
Rechtsbehelfe müssen als elektronisches Dokument über gesicherte Übermittlungswege oder mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.ejustice-bw.de.

Fazit:

Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzverfahren bereits im Vorfeld, ohne dass es zu einer offiziellen Eröffnung kommt. Für die Gustav Boss Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH bedeutet dies das faktische Aus – es bestehen weder gerichtlicher Gläubigerschutz noch Perspektiven auf eine Sanierung im Rahmen der Insolvenzordnung.

Amtsgericht Hechingen – Insolvenzgericht
Beschluss vom 05. Juni 2025

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