Aktenzeichen: 56 IN 172/24
Das Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – hat am 04. Juni 2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Precision Medicine Alliance GmbH, mit Sitz in der Jens-Jacob-Eschel-Straße 17, 25938 Nieblum, zwei zentrale Beschlüsse gefasst:
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Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgewiesen.
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Die mit Beschluss vom 29.10.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Die Schuldnerin, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Henri Michael von Blaquet, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg unter der Nummer HRB 14336 FL eingetragen.
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass beim Unternehmen nicht einmal genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens (z. B. für Verwalter, Veröffentlichung, Gerichtskosten) zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Verfahren eröffnet – es kommt zur Abweisung, und die Gesellschaft steht faktisch vor dem wirtschaftlichen Ende, wenn keine alternativen Rettungsmaßnahmen greifen.
Mit der Entscheidung, den Antrag abzuweisen, entfällt auch die Notwendigkeit vorläufiger Schutzmaßnahmen. Die bereits am 29. Oktober 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, welche das Vermögen der Gesellschaft unter gerichtlichen Schutz stellten, wurden daher aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde offen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzulegen:
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich, aber zulässig.
Elektronische Einreichungen sind möglich, müssen aber über gesicherte Übermittlungswege erfolgen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Eine einfache E-Mail erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen.
Diese Entscheidung des Gerichts beendet das Verfahren vorerst – es sei denn, ein Beteiligter legt fristgerecht Beschwerde ein. Für die Precision Medicine Alliance GmbH markiert der Beschluss einen gravierenden Einschnitt: Ohne Masse, ohne Insolvenzverfahren – und ohne gerichtlichen Schutz vor Zwangsvollstreckungen – steht die Gesellschaft nun vor der Auflösung oder Liquidation.
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
Beschlüsse vom 04.06.2025