Aktenzeichen: 63 IN 455/24
Amtsgericht Cottbus – Beschluss vom 25. Mai 2025
Im Insolvenzverfahren, das auf Antrag des Finanzamts Königs Wusterhausen, Max-Werner-Straße 9, 15711 Königs Wusterhausen, gegen die Interdeal GmbH angestrengt wurde, hat das Amtsgericht Cottbus am 25. Mai 2025 entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.
Die Interdeal GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Cottbus unter HRB 14841, hatte ihren Sitz zuletzt in der Gartenstraße 29, 15749 Mittenwalde (Ortsteil Schönefeld). Vertreten wurde das Unternehmen durch Geschäftsführer Sandor Attila Borbas, dessen derzeitiger Aufenthaltsort dem Gericht nicht bekannt ist.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Gericht stellte fest, dass kein ausreichendes Vermögen mehr vorhanden ist, um auch nur die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ist daher nicht möglich, da ein solches Verfahren zumindest in der Lage sein muss, die Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters zu finanzieren.
Kostenentscheidung:
Die Kosten des abgewiesenen Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Dieser Beschluss ist von großer Tragweite: Mit der Abweisung mangels Masse endet das Verfahren ohne Eröffnung. Gläubiger gehen leer aus, soweit keine separaten Sicherheiten bestehen. Zudem wird der Gesellschaft dadurch der letzte rechtliche Schutz vor Vollstreckungen entzogen – ein Schritt, der häufig das faktische Ende eines Unternehmens bedeutet, insbesondere bei unbekanntem Aufenthaltsort der Geschäftsführung.
Amtsgericht Cottbus – Insolvenzgericht
Beschluss vom 25. Mai 2025