Aktenzeichen: 8 IN 86/25
Im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der EKonzepte Cordes GmbH, mit Sitz in der Dorfstraße 3, 22145 Braak, hat das Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht – am 05. Juni 2025 um 15:00 Uhr eine vorläufige Maßnahme zum Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens getroffen.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihren Geschäftsführer und eingetragen beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 23109 HL, befindet sich in einem kritischen Stadium ihrer wirtschaftlichen Lage. Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Bestand des schuldnerischen Vermögens hat das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Dipl.-Wirtschaftsjur. Dorothee Mennrich, Lise-Meitner-Straße 2, 21337 Lüneburg, bestellt. Sie wird ab sofort mit der Überwachung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft betraut.
Zusätzlich wurde verfügt, dass Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dieses Zustimmungserfordernis bezieht sich auch auf die Einziehung von Außenständen, womit der Gesellschaft die eigenständige finanzielle Handlungsfähigkeit in wesentlichen Bereichen entzogen wurde.
Die Anordnung dieser Maßnahmen deutet auf eine ernstzunehmende wirtschaftliche Krise der EKonzepte Cordes GmbH hin. Durch die Übertragung wichtiger Verfügungsbefugnisse auf die vorläufige Verwalterin wird sichergestellt, dass das Vermögen der Gesellschaft erhalten bleibt, um – im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – einer geordneten Gläubigerbefriedigung zugeführt werden zu können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung im Internet über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de – maßgeblich ist das früheste Ereignis.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig. Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, jedoch nur über sichere Übermittlungswege oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Mit dieser Entscheidung beginnt eine Phase intensiver Prüfung und Sicherung, die zeigen wird, ob eine Sanierung der EKonzepte Cordes GmbH denkbar ist oder ob das Unternehmen letztlich in ein eröffnetes Insolvenzverfahren überführt werden muss.
Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht
Beschluss vom 05.06.2025