Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag gegen SpeedME Sweet GmbH mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 31/24
Amtsgericht Aachen

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SpeedME Sweet GmbH, ansässig in der Rotter Bruch 20, 52068 Aachen, wurde nun ein endgültiger Beschluss gefasst. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25408 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Herrn Abdurrahman Sevim, wohnhaft in Eschweiler.

Beschlüsse des Amtsgerichts Aachen:

  1. Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (Beschluss vom 05.05.2025)
    Der durch eine Gläubigerin am 19. Februar 2024 gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom Gericht abgewiesen, da nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um selbst die Verfahrenskosten zu decken. Dies bedeutet, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, weil die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin als vollständig aussichtslos eingestuft wurde.
  2. Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen (Beschluss vom 05.06.2025)
    Im Rahmen des Insolvenzantrags waren bereits am 11. September 2024 gerichtliche Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, um das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über den Antrag zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun einen Monat nach Abweisung des Verfahrens aufgehoben, da ihre Grundlage mit der gerichtlichen Entscheidung entfallen ist.

Bedeutung für die Beteiligten:

Die Abweisung „mangels Masse“ stellt eine der gravierendsten Entscheidungen im Insolvenzrecht dar. Sie bedeutet, dass das Unternehmen nicht nur zahlungsunfähig ist, sondern nicht einmal genug Mittel besitzt, um ein ordentliches Insolvenzverfahren durchzuführen. Damit endet der gerichtliche Schutz, und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Gläubiger sind wieder uneingeschränkt möglich, sofern sie sich nicht auf abgeschriebene oder uneinbringliche Forderungen beziehen.

Für die SpeedME Sweet GmbH bedeutet dies de facto das wirtschaftliche Aus – es sei denn, es erfolgt kurzfristig eine außergerichtliche Rettung, beispielsweise durch einen Investor, Gesellschafter oder eine übertragende Sanierung.

Amtsgericht Aachen –
Beschlüsse vom 05.05.2025 und 05.06.2025

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag gegen Precision Medicine Alliance GmbH mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Next Post

Warnung vor Alphakapital.com und Apexkapital.com: BaFin stuft Plattformen als unseriös ein