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Rockfield Property Consulting GmbH: Berliner Immobilienberatung unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Rockfield Property Consulting GmbH wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 4. August 2026 um 15:55 Uhr Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3612 IN 1468/26 geführt.

Betroffen ist die Rockfield Property Consulting GmbH mit Sitz in der Bundesallee 204–205, 10717 Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 140597 eingetragen. Geschäftsführer ist Robert Besir.

Nach den Handelsregisterangaben besteht der Unternehmensgegenstand in der Immobilientransaktions- und Unternehmensberatung sowie der Beratung zur Vermarktung von Immobilien und Immobilienprojekten einschließlich Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO. Das Unternehmen war damit auf die Beratung bei Immobilientransaktionen, die Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Begleitung von Immobilienprojekten spezialisiert.

Darüber hinaus positionierte sich die Gesellschaft als Beratungsboutique für Family Offices und institutionelle Investoren. Zum Leistungsspektrum gehörten nach Unternehmensangaben unter anderem die Entwicklung von Anlagestrategien, die Identifikation geeigneter Immobilieninvestitionen, die Begleitung von Ankaufsprozessen, die Koordination von Due-Diligence-Prüfungen sowie die Strukturierung von Finanzierungen und Exit-Strategien.

Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt. Zudem dürfen Verfügungen über das Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus aus Berlin bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist unter anderem befugt, Forderungen einzuziehen, Bankguthaben zu sichern, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft umfassend zu prüfen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Rockfield Property Consulting GmbH zu leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens dar. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen. Erst danach entscheidet das Insolvenzgericht über den weiteren Fortgang des Verfahrens.

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