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Aparthotel Am Weststrand GmbH: Hotelbetrieb in Kühlungsborn unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Aparthotel Am Weststrand GmbH ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Rostock hat am 5. August 2026 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 61a IN 459/26 geführt.

Betroffen ist die Aparthotel Am Weststrand GmbH mit Firmensitz im Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 38, 18225 Ostseebad Kühlungsborn. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 12841 eingetragen. Den Insolvenzantrag stellte das Unternehmen selbst.

Die Gesellschaft betreibt das Aparthotel Am Weststrand in unmittelbarer Strandlage in Kühlungsborn. Zum Angebot gehören Hotelzimmer, Apartments und Ferienwohnungen mit Hotelservice sowie gastronomische und touristische Dienstleistungen. Darüber hinaus verfügt der Betrieb über Wellness- und Spa-Angebote und richtet sich sowohl an Urlaubsgäste als auch an Familien und Erholungssuchende an der Ostsee.

Mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts dürfen Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt aus Rostock bestellt.

Zugleich untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend zu prüfen. Außerdem dürfen Schuldner der Gesellschaft Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird nun untersucht, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Amtsgericht Rostock über die Eröffnung oder eine mögliche anderweitige Beendigung des Verfahrens.

Für Gäste des Hotels bedeutet die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht automatisch die Einstellung des Hotelbetriebs. In vielen vergleichbaren Fällen wird der Geschäftsbetrieb während des vorläufigen Insolvenzverfahrens zunächst fortgeführt, während Sanierungs- oder Fortführungsmöglichkeiten geprüft werden.

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