Rund dreieinhalb Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird die SKW Fleischdienstleistungs-GmbH erneut Gegenstand eines gerichtlichen Beschlusses. Das Amtsgericht Norderstedt hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 66 IN 64/16 eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Die SKW Fleischdienstleistungs-GmbH hatte ihren Firmensitz in Kaltenkirchen, Sanddornweg 13, 24568 Kaltenkirchen, und war im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der HRB 4713 NO eingetragen. Geschäftsführer war Stefan Wietstock.
Nach ihrer Geschäftsausrichtung war die Gesellschaft als Dienstleister für die Fleischwirtschaft tätig. Zu den Leistungen solcher Unternehmen gehören regelmäßig die Durchführung von Zerlege-, Verpackungs- und Verarbeitungsarbeiten, Produktionsunterstützung in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben sowie die Bereitstellung von Fachpersonal und Dienstleistungen entlang der Verarbeitungskette von Fleisch- und Wurstwaren.
Das Insolvenzverfahren war bereits am 2. Dezember 2022 aufgehoben worden. Mit Beschluss vom 14. Juli 2026 ordnete das Amtsgericht Norderstedt nun auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung an.
Grund hierfür ist eine Quotenzahlung aus einem anderen Insolvenzverfahren. Nach den Angaben des Gerichts erhielt die Insolvenzmasse der SKW Fleischdienstleistungs-GmbH 2.910,09 Euro aus dem Insolvenzverfahren 91 IK 152/21 beim Amtsgericht Neumünster. Dieser Betrag steht nun für eine nachträgliche Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung.
Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde erneut der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Holst aus Hamburg beauftragt. Er wird den nachträglich vereinnahmten Betrag entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die anspruchsberechtigten Gläubiger ausschütten.
Die Nachtragsverteilung ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument des Insolvenzrechts. Sie kommt immer dann zur Anwendung, wenn nach Aufhebung oder Abschluss eines Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gelangen. In solchen Fällen können Gläubiger auch Jahre später noch eine zusätzliche Insolvenzquote erhalten.
Der aktuelle Beschluss zeigt, dass Insolvenzverfahren selbst nach ihrer formellen Beendigung noch Auswirkungen haben können, wenn nachträglich Vermögenswerte realisiert oder Forderungen aus anderen Verfahren ausgezahlt werden.