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Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus: Nachtragsverteilung mehr als zwölf Jahre nach Insolvenz

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Insolvenzverfahren der Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Doppel- und Reihenhaus ist bereits seit vielen Jahren abgeschlossen. Dennoch hat das Amtsgericht Schwerin nun eine Nachtragsverteilung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 582 IN 10/08 geführt.

Die Gesellschaft hatte ihren Firmensitz in Schwerin, Otto-Weltzin-Straße 15, 19061 Schwerin, und war im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der HRB 5969 eingetragen. Geschäftsführer war Dr. Harald Claßen.

Nach ihrer Geschäftsausrichtung war die Gesellschaft auf die Entwicklung von Doppel- und Reihenhausprojekten spezialisiert und fungierte als Projektgesellschaft innerhalb der Nordprojekt-Unternehmensgruppe. Solche Gesellschaften übernehmen typischerweise den Erwerb und die Entwicklung von Grundstücken, die Planung und Steuerung von Wohnbauprojekten sowie die Vermarktung oder Veräußerung der fertig entwickelten Immobilien.

Das ursprüngliche Insolvenzverfahren wurde bereits am 30. Mai 2014 aufgehoben. Mit Beschluss vom 30. Juli 2026 ordnete das Amtsgericht Schwerin nun auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung an. Hintergrund ist, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens weitere Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gelangt sind.

Nach den Angaben des Gerichts flossen der Insolvenzmasse rund 2.500 Euro zu. Dabei handelt es sich um eine Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren der Mecklenburger Hochbau GmbH & Co. KG. Die nach § 38 Insolvenzordnung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen belaufen sich auf 24.896,23 Euro.

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde erneut der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus aus Schwerin beauftragt. Er wird den nachträglich vereinnahmten Betrag entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die anspruchsberechtigten Gläubiger verteilen.

Die Nachtragsverteilung ist ein besonderes Instrument des Insolvenzrechts. Sie ermöglicht es, Vermögenswerte, die erst nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens realisiert oder entdeckt werden, nachträglich an die Gläubiger auszuschütten. Dadurch können Gläubiger selbst viele Jahre nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens noch eine zusätzliche Insolvenzquote erhalten.

Der aktuelle Beschluss verdeutlicht, dass Insolvenzverfahren auch lange nach ihrer formellen Beendigung noch rechtliche Auswirkungen haben können, wenn nachträglich weiteres Vermögen zugunsten der Gläubiger verfügbar wird.

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