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Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Friedrichsthal: Nachtragsverteilung mehr als zwölf Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens
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Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Friedrichsthal: Nachtragsverteilung mehr als zwölf Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Mehr als zwölf Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beschäftigt die Nordprojekt Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH Projekt Friedrichsthal erneut das Insolvenzgericht. Das Amtsgericht Schwerin hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 582 IN 6/08 eine Nachtragsverteilung angeordnet.

Die betroffene Gesellschaft hatte ihren Sitz in der Otto-Weltzin-Straße 15 in 19061 Schwerin und war im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRB 4911 eingetragen. Geschäftsführer war Dr. Harald Claßen.

Nach den Handelsregisterangaben war das Unternehmen im Bereich der Immobilienentwicklung tätig. Projektentwicklungsgesellschaften dieser Art übernehmen typischerweise den Erwerb, die Planung, Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken und Immobilienprojekten. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung von Bauvorhaben, die Koordination von Planungs- und Genehmigungsprozessen sowie die wirtschaftliche Steuerung einzelner Projektgesellschaften.

Das eigentliche Insolvenzverfahren war bereits am 1. April 2014 eingestellt worden. Nun ordnete das Amtsgericht Schwerin auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung an. Anlass hierfür ist Vermögen, das erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gelangt ist.

Nach dem gerichtlichen Beschluss flossen der Insolvenzmasse rund 11.500 Euro zu. Dabei handelt es sich um eine Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren der Mecklenburger Hochbau GmbH & Co. KG. Die im Rahmen der Nachtragsverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen belaufen sich auf 1.824,15 Euro.

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wurde der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan N. Frielinghaus aus Schwerin beauftragt. Er wird den nachträglich eingegangenen Betrag entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorschriften an die berücksichtigungsfähigen Gläubiger verteilen.

Die Nachtragsverteilung ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument des Insolvenzrechts. Sie kommt zum Einsatz, wenn nach Abschluss oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens bislang unbekannte oder erst später realisierte Vermögenswerte entdeckt werden. In solchen Fällen können Gläubiger auch Jahre nach Beendigung des eigentlichen Verfahrens noch eine zusätzliche Insolvenzquote erhalten.

Der Beschluss zeigt, dass Insolvenzverfahren selbst viele Jahre nach ihrem formellen Abschluss noch nicht endgültig abgeschlossen sein müssen. Werden nachträglich Vermögenswerte realisiert, können diese zugunsten der Gläubiger verteilt werden.

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