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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 18 IN 100/25 hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20.02.2026 um 07:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Nordholter Straße 1, 49838 Langen, und wird durch den Geschäftsführer Matthias Klein vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von Brinkmann & Partner (B&P), Hafenplatz 4, 48155 Münster, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstraße 28, 49808 Lingen, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient das Gericht der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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