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Vorläufige Insolvenzverwaltung über GLD-WEST GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 251 IN 149/25 hat das Amtsgericht Dortmund am 20.02.2026 um 09:08 Uhr Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Betroffen ist die GLD-WEST GmbH mit Sitz am Alter Graben 15, 47918 Tönisvorst, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34012. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Markovic Goldin und Dmytro Vaisband. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung und Projektentwicklung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Produktion und Vermarktung von Mobile-Commerce-Anwendungen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Kai-Ulrich Hasskerl, Westfalendamm 239, 44141 Dortmund, bestellt.

Das Gericht ordnete an:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen – werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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