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Allgemeines Verfügungsverbot und vorläufige Insolvenzverwaltung über ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 18 IN 6/26 hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20.02.2026 um 08:35 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH erlassen und zugleich die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Nordholter Straße 1, 49838 Langen, wird durch den Geschäftsführer Michael Sieg vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von Brinkmann & Partner (B&P), Hafenplatz 4, 48155 Münster, bestellt.

Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Gesellschaft sind damit nicht mehr wirksam, sofern sie nicht vom vorläufigen Insolvenzverwalter vorgenommen oder genehmigt werden.

Die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstraße 28, 49808 Lingen, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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