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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Cleantech Infrastruktur GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 18 IN 98/25 hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20.02.2026 um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Cleantech Infrastruktur GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Nordholter Straße 1, 49838 Langen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 210474 eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Matthias Klein vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von Brinkmann & Partner (B&P), Hafenplatz 4, 48155 Münster, bestellt.

Mit der Anordnung gilt, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstraße 28, 49808 Lingen, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung – maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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