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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Mallorca Real Estate GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 31/26 hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 19.02.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Mallorca Real Estate GmbH angeordnet .

Die Gesellschaft mit Sitz am Hindenburgdamm 13b, 23879 Mölln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 22475 HL eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Björn Münchow vertreten. Verfahrensbevollmächtigt sind die Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Hamburg.

Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wurde gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Stadthausbrücke 1–3, 20355 Hamburg, bestellt.

Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Einrichtung und Führung eines Sonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt und befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder dort einzuzahlen. Zudem wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – untersagt und einstweilen eingestellt.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwarzenbek eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

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