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Allgemeines Veräußerungsverbot über TC Unterhaltungselektronik AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 41/26 hat das Amtsgericht Koblenz am 19.02.2026 um 15:34 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft ein allgemeines Veräußerungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 InsO erlassen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Kastorbachstraße 11, 56330 Kobern-Gondorf, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 5491 eingetragen. Sie wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder Petra Ellen Bauersachs, Daniel Albracht, Martin Clive Boulton und Daniel Settgast.

Mit sofortiger Wirkung ist der Schuldnerin untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder anderweitig darüber zu verfügen. Das Verbot umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Damit dient die Maßnahme der Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Durch das allgemeine Veräußerungsverbot soll verhindert werden, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft oder verändert werden, bevor das Gericht über die weitere Durchführung des Verfahrens entscheidet.

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