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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Mallorca Real Estate Vallgornera GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 30/26 hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 19.02.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Mallorca Real Estate Vallgornera GmbH & Co. KG angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Hindenburgstraße 13b, 23879 Mölln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 10471 HL eingetragen. Vertreten wird sie durch die Gesellschafterin Mallorca Real Estate GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Björn Münchow. Verfahrensbevollmächtigt sind die Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Hamburg.

Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wurde gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Stadthausbrücke 1–3, 20355 Hamburg, bestellt.

Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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