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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Erschließungsgesellschaft Süd-Holstein mbH angeordnet
Warnungen der IOSCO

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Erschließungsgesellschaft Süd-Holstein mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 32/26 hat das Amtsgericht Schwarzenbek am 19.02.2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Erschließungsgesellschaft Süd-Holstein mbH angeordnet .

Die Gesellschaft mit Sitz in der Hindenburgstraße 13b, 23879 Mölln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 18148 eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Björn Münchow vertreten. Verfahrensbevollmächtigt sind die Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Hamburg.

Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wurde gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Stadthausbrücke 1–3, 20355 Hamburg, bestellt.

Zugleich wurde angeordnet:

  • Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Einrichtung und Führung eines Sonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt.
  • Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf das Sonderkonto einzuzahlen.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – werden untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Schwarzenbek eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

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