Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Nikkely Solar Energy Photovoltaic GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 143/26 hat das Amtsgericht Augsburg am 20.02.2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Nikkely Solar Energy Photovoltaic GmbH angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Steinerne Furt 40, 86167 Augsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 38445 eingetragen. Sie wird durch den Geschäftsführer Vasileiadis Dimitrios vertreten. Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Christoph Scheid, InsolvenzPartner Scheid, Eichenau.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wurde gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Johanna Wagner, Leonrodstraße 69, 80636 München, bestellt.

Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Verbraucherzentrale warnt vor falschen Lotto-Mitgliedschaften

Next Post

Gas-Tanker explodiert in Santiago: Gewaltige Druckwelle reißt Fahrzeuge mit