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Insolvenzantrag der MyGreenz UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 67g IN 335/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 19.02.2026 zwei Entscheidungen getroffen:

  1. Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
    Die am 28.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden mit Beschluss vom 19.02.2026 aufgehoben.
  2. Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
    Der am 27.10.2025 bei Gericht eingegangene Eigenantrag der Schuldnerin vom 22.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ebenfalls mit Beschluss vom 19.02.2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140192 eingetragene MyGreenz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz am Harburger Ring 21, 21075 Hamburg. Geschäftsführer ist Herr Sven Westermann. Unternehmensgegenstand ist die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Mit der Abweisung enden auch die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen.

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