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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Captura GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 251 IN 4/26 hat das Amtsgericht Dortmund am 20.02.2026 um 09:10 Uhr Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Betroffen ist die Captura GmbH mit Sitz in der Große Werlstraße 1, 59077 Hamm, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7871. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Isa Bak. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb, die Aufstellung und Unterhaltung von Spielstätten, insbesondere von Geldspielautomaten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Klutestraße 3, 59063 Hamm, bestellt.

Das Gericht ordnete an:

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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