Aktenzeichen IN 334/25
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der card.etc GmbH eine klare Entscheidung getroffen. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Damit sah das Insolvenzgericht keine ausreichenden Vermögenswerte, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die card.etc GmbH mit Sitz am Postring 2 in 06618 Naumburg wird durch ihren Geschäftsführer Helmut Börgel vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter der Nummer HRB 12774 eingetragen. Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren, ohne dass es zu einer förmlichen Insolvenzeröffnung kommt. Für die Gesellschaft bedeutet dies faktisch, dass keine gerichtliche Abwicklung oder Sanierung unter dem Schutz der Insolvenzordnung stattfinden wird.
Für Gläubiger hat die Entscheidung erhebliche Konsequenzen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Stattdessen bleibt es den Gläubigern überlassen, ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen, soweit dies rechtlich und wirtschaftlich noch möglich ist.
Der vollständige Beschluss liegt beim Amtsgericht Kempten zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Kempten (Allgäu), wobei die Frist mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung beginnt.
Mit der Abweisung mangels Masse markiert der Beschluss einen gravierenden Einschnitt für die card.etc GmbH. Er macht deutlich, dass die wirtschaftliche Basis des Unternehmens so weit geschwächt ist, dass selbst ein geordnetes Insolvenzverfahren nicht mehr durchgeführt werden kann.