Aktenzeichen 105 IN 91/26
Das Amtsgericht Ravensburg hat am 4. Februar 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Klostermetzgerei Reute GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel der Entscheidung ist es, bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des traditionsreichen Unternehmens zu verhindern.
Die Klostermetzgerei Reute GmbH hat ihren Sitz in der Herrenstraße 7 in 88410 Bad Wurzach und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Constantin Wegmann vertreten. Eingetragen ist das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 736712. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst, anwaltlich begleitet durch die SOLUTIO Schneider Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Biberach.
Mit Beschluss vom 4. Februar 2026 um 22 Uhr ordnete das Insolvenzgericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wahl aus Ulm bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandene Vermögensmasse ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Zugleich soll er die wirtschaftliche Lage analysieren und bewerten, ob Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Zur Absicherung der Gläubiger wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen vorläufig eingestellt. Zudem dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und offene Forderungen ist vollständig auf ihn übergegangen. Drittschuldner sind angewiesen worden, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der Beschluss verdeutlicht die angespannte wirtschaftliche Situation der Klostermetzgerei Reute GmbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob es realistische Perspektiven für eine Sanierung oder Fortführung des Betriebs gibt. Bis dahin steht das Unternehmen unter gerichtlicher Aufsicht, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und weiteren Vermögensverlust zu verhindern.