Unter dem Aktenzeichen 405 IN 442/25 hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CE Projekt GmbH Consulting Engineers, Zimmerstraße 1 in Leipzig, mangels ausreichender Insolvenzmasse abzuweisen. Der entsprechende Beschluss datiert vom 3. Februar 2026.
Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 36175 eingetragen ist und durch Geschäftsführer Jörg Herbert Peper vertreten wird, konnte nach gerichtlicher Prüfung offenbar keine Vermögenswerte nachweisen, die zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreichen würden. In solchen Fällen sieht die Insolvenzordnung vor, dass ein Verfahren nicht eröffnet wird, da die Finanzierung der notwendigen Verfahrensschritte nicht gewährleistet wäre.
Mit der Entscheidung endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens. Beteiligte erhalten jedoch weiterhin die Möglichkeit, gegen den Beschluss innerhalb einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung, wobei das jeweils zuerst eintretende Ereignis zählt.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig eingesehen werden.