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Insolvenzantrag der PER GmbH & Co. Immobilien KG mangels Masse zurückgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen IN 267/25

Das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PER GmbH & Co. Immobilien KG eine eindeutige Entscheidung getroffen. Der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Seeuferstraße 44 a in 82211 Herrsching und wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Projektentwicklung Rieder Straße Verwaltungs GmbH vertreten. Diese wiederum handelt durch ihre Geschäftsführer Thomas Behrendt und Herbert Stark. Die PER GmbH & Co. Immobilien KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 96831 eingetragen.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags stellt das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine förmliche Insolvenzeröffnung unterbleibt damit. Für die Schuldnerin bedeutet dies, dass keine gerichtliche Abwicklung oder Sanierung nach den Regelungen der Insolvenzordnung erfolgt.

Auch für die Gläubiger hat der Beschluss weitreichende Folgen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Gläubiger sind darauf verwiesen, ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen, sofern hierfür noch rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten bestehen.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Weilheim i.OB kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Der Beschluss unterstreicht die wirtschaftlich angespannte Lage der PER GmbH & Co. Immobilien KG. Die Abweisung mangels Masse macht deutlich, dass selbst für ein geordnetes Insolvenzverfahren keine ausreichende Vermögensbasis mehr vorhanden ist.

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