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Insolvenzantrag der Perimeter Protection Germany Immobilien GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 2 IN 78/25

Das Amtsgericht Paderborn hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Perimeter Protection Germany Immobilien GmbH & Co. KG mit Beschluss vom 31. Juli 2025 abgeschlossen. Sowohl die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen als auch der Insolvenzantrag selbst wurden aufgehoben beziehungsweise abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Johann-Reineke-Straße 6–10 in 33154 Salzkotten ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 7366 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die TPPG The Perimeter Protection Group Verwaltungs-GmbH, ebenfalls mit Sitz in Salzkotten und eingetragen unter HRB 10374. Diese wiederum handelt durch ihren Geschäftsführer Gordon Peters.

Bereits am 24. März 2025 hatte das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gläubiger angeordnet. Diese Maßnahmen sollten verhindern, dass es während des laufenden Prüfverfahrens zu nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage kommt. Mit Beschluss vom 31. Juli 2025 hob das Amtsgericht Paderborn diese Sicherungsmaßnahmen jedoch wieder auf.

Gleichzeitig entschied das Gericht über den Insolvenzantrag selbst. Der am 21. März 2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, datiert auf den 19. März 2025, wurde mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen. Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um ein reguläres Insolvenzverfahren durchzuführen.

Mit dieser Entscheidung endet das Insolvenzeröffnungsverfahren formell. Für Gläubiger bedeutet die Abweisung mangels Masse in der Regel, dass keine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erwarten ist. Zugleich entfällt mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen die gerichtliche Überwachung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft.

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