Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Müpfig Service GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3609 IN 5979/25 

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 3609 IN 5979/25 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Charlottenburg über den Antrag der Müpfig Service GmbH entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Eisenacher Straße 46 in 10823 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 88392 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Henning Alpermann. Der Geschäftszweig der Gesellschaft liegt im Bereich von Dienstleistungen, insbesondere der Buchführung.

Gegenstand des Verfahrens war der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gelangte das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögensmasse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mit Beschluss vom 20. Januar 2026 mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Antrags stellte das Gericht verbindlich fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. Ein Insolvenzverfahren wurde somit nicht eröffnet. Eine insolvenzrechtliche Verwaltung oder gerichtliche Überwachung des Vermögens der Müpfig Service GmbH findet folglich nicht statt.

Der Beschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und bedarf keiner anwaltlichen Mitwirkung. Alternativ ist auch eine Einreichung in der gesetzlich vorgesehenen elektronischen Form möglich, wobei die formellen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten sind.

Mit dem Beschluss vom 20. Januar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren der Müpfig Service GmbH formell abgeschlossen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Solide Erträge mit defensivem Profil – der MEAG ReturnSelect im Spannungsfeld von Zinswende und Volatilität

Next Post

US-Kongress verschärft Druck auf Clintons im Epstein-Untersuchungsausschuss