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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die The Real Stuff GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az. 1542 IN 144/26 

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der The Real Stuff GmbH, Landsberger Straße 428 in 81241 München, hat das Amtsgericht München Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Alex Jörg Hoppenstedt und Daniel Mateyka vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 272177 eingetragen.

Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 um 09:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, bestellt. Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Beschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.

Darüber hinaus untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, und stellte bereits begonnene Maßnahmen einstweilen ein (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen, Forderungen auf ein von ihm einzurichtendes Insolvenzsonderkonto einzuziehen sowie Kassenguthaben der Gesellschaft auf ein Verfahrenskonto zu übertragen. Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser einer Zahlung an die Schuldnerin nicht ausdrücklich zustimmt.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO.

Der Beschluss erging am 22. Januar 2026 durch das Amtsgericht München – Insolvenzgericht.

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